Sind Bio-Produkte aus dem Ausland auch Bio?

Klar. Auch für Lebensmittel, die aus dem Ausland kommen, gilt: Wo Bio (oder Öko) draufsteht, steckt auch Bio drin. Für alles, was in den EU-Ländern angebaut und hergestellt wird, gilt die strenge EU-Öko-Verordnung. Wer in Drittländern wie in Indien Bio-Tee, in Ecuador Bio-Bananen oder in der Türkei Bio-Linsen herstellen und in Europa verkaufen möchte, für den ist das europäische Bio-Recht die Messlatte.

Vertrauen ist gut – Kontrolle noch besser

Wer Bio-Lebensmittel in die EU importieren möchte, muss sich laut EU-Öko-Verordnung zertifizieren und regelmäßig kontrollieren lassen. Das gilt für den Import von Rohwaren wie Getreide oder Ölsaaten genauso wie für verarbeitete Lebensmittel wie Kekse oder Gewürzmischungen. Ob die Bäuerinnen und Hersteller im Drittland sowie die nachfolgenden Export- und Importunternehmen alle Anforderungen erfüllen, das inspiziert eine entweder von staatlichen Behörden des Drittlands oder der EU-Kommission zugelassene Öko-Kontrollstelle. Die zugelassenen Kontrollstellen werden dann in der Liste der als gleichwertig anerkannten Drittländer oder in der Kontrollstellenliste der Öko-Verordnung aufgeführt. 

In den Drittländern ansässige staatliche Überwachungsbehörden, internationale Akkreditierungsstellen und die EU-Kommission achten darauf, dass die Kontrolleurinnen und Kontrolleure ihren Job auch richtig machen. Denn die EU-Kommission ist für die Anerkennung und Überwachung der für Bio-Importe zugelassenen Kontrollstellen und Drittländer verantwortlich.

So kann man sich sicher sein, dass auf den Äckern oder bei der Herstellung alles mit den rechten Dingen zugeht.

Sicher durch gleiche oder gleichwertige Bio-Regeln

Ganz praktisch funktioniert das so: Ein Bio-Lebensmittel darf nur in die EU importiert werden, wenn die Produkte nach den Regeln der Öko-Verordnung oder zur Öko-Verordnung gleichwertigen Regeln gleichwertigen Regeln hergestellt, kontrolliert und gekennzeichnet wurden. Wie die Bio-Waren aus dem nicht-europäischen Ausland durch die zugelassenen Kontrollstellen kontrolliert werden müssen, ist im Detail festgelegt. Alles entspricht den Standards der europäischen Regelung mit ein paar Besonderheiten für die Versendung, Abwicklung und Kontrolle der Bio-Einfuhren an der Grenze. Wenn die Betriebe im Drittland diese Vorgaben einhalten, bekommen sie – ebenso wie ihre europäischen Kolleginnen und Kollegen – ein Bio-Zertifikat, das Bescheinigung genannt wird. Zusätzlich brauchen sie noch für jede Sendung, die sie in die EU einführen, eine Kontrollbescheinigung.

Unternehmen, die Bio importieren, müssen auf „TRACES“ registriert sein.

Bescheinigungen in globaler Bio-Datenbank

Für jede einzelne Sendung muss eine Kontrollbescheinigung ausgestellt werden. Aus ihr geht hervor, welche Bio-Waren in welchen Mengen eingeführt werden, woher sie kommen, welchen Weg sie genommen haben, wer mit ihnen zu tun hatte und wohin sie gehen sollen. So wird der Weg der Bio-Importe nachvollziehbar. Die Kontrolle und Verzollung bei der Einfuhr in die EU werden erleichtert.

Damit Importe noch einfacher funktionieren und die Kontrollbescheinigungen überall abrufbar sind, hat die EU ihr Handling digitalisiert. Die moderne elektronische Datenbank TRACES erlaubt das sichere Management und eine schnelle Reaktion. Auch die Zertifikate für die Unternehmen im Drittland werden in TRACES verwaltet. Jede im Drittland tätige Kontrollstelle und jedes Unternehmen, was mit Bio-Importen handelt, muss sich auf TRACES registrieren – und von der Behörde erst bestätigt werden.

  • Kontrollbescheinigung:
    VO 2021/2306 Art. 4, Art 5 und Art 11 // Musterkontrollbescheinigung VO 2021/2306 Anhang 1 // VO 2021/2307
  • Kontrollbescheinigung in der Datenbank TRACES:
    VO 2021/2306, Art. 5
  • Bescheinigungen (Zertifikate) in der Datenbank TRACES:
    VO 2021/1378 Art. 1 und Anhang I

Drei Wege für Bio-Importe in die EU

Damit die EU den Import grundsätzlich erlaubt, gibt es drei Möglichkeiten:

Erstens können Drittländer mit ihren Bio-Regeln und ihrem Kontrollsystem als „gleichwertig“ mit der Öko-Verordnung anerkannt werden, wie das beispielsweise bei Argentinien, Indien und Neuseeland der Fall ist. Diese Möglichkeit besteht nur noch bis Ende 2026, denn sie bezieht sich noch auf die Vorläufer-Verordnung.  

Zweitens kann der Staat mit der Europäischen Union ein gegenseitiges Handelsabkommen abschließen, in dem die Partner die jeweiligen Bio-Regeln gegenseitig als gleichwertig anerkennen. Beispiele dafür sind Chile, die Schweiz und UK. Auch hier gilt: In dem Drittland muss es ein Bio-Gesetz mit Kontrollsystem geben, das vergleichbar mit den europäischen Regeln ist und somit sichere Bio-Produktion und -Kontrolle garantiert. Ein ambitionierter Plan: Da die Drittlandanerkennungen Ende 2026 auslaufen, müssen diese bis 2027 in Handelsabkommen umgewandelt werden.

Abweichungen zur EU-Öko-Verordnung sind erlaubt, sofern die Anforderungen noch als gleichwertig gelten können. So haben die USA und die Europäische Union bereits 2012 ihre Öko-Standards gegenseitig als gleichwertig anerkannt, auch wenn einige Unterschiede in den Bio-Vorschriften bestehen. Beispiel: In den USA dürfen bestimmte Lebensmittel mit Vitaminen angereichert sein. In der EU ist das nur im Ausnahmefall der Babynahrung erlaubt, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Die dritte Möglichkeit: Drittländer ohne Handelsabkommen oder Anerkennung als Drittland müssen ihre Produkte eins zu eins nach europäischem Bio-Recht herstellen, kontrollieren und labeln mit nur geringen Anpassungsmöglichkeiten. Die Anwendung der europäischen Regeln überprüfen dafür von der EU-Kommission anerkannte Kontrollstellen. Die Idee dahinter: Bio aus dem Drittland besser an den EU-Standard anpassen und die Anerkennung vereinfachen. Die Kehrseite, wenn dieselben Regel von Finnland bis nach Zentralafrika gelten: Klima, Boden, Landwirtschaft und Verwaltung sind in den Ländern sehr unterschiedlich, die EU-Regeln daher nicht immer passend.  

Bis Ende 2024 gab es deshalb noch eine vierte Möglichkeit, nämlich die Zulassung gleichwertiger Standards und von als gleichwertig anerkannten Kontrollstellen in Drittstaaten ohne Anerkennung und Handelsabkommen. Diese Regelung ist ausgelaufen, da die Überprüfung so vieler gleichwertiger Standards die Kontrolle erschwerte.  

Bio verhilft Bauernfamilien zu stabilem Einkommen

Warum überhaupt Bio aus fernen Ländern? Weil es Sinn macht – zumindest, wenn man auf Exoten wie Südfrüchte oder Kaffee nicht Warum überhaupt Bio aus fernen Ländern? Weil es Sinn macht – zumindest, wenn man auf Produkte aus fernen Ländern wie Südfrüchte, Tee oder Kaffee nicht verzichten oder Lebensmittel wie Tomaten oder Weintrauben außerhalb der Saison essen möchte. Auf diese Weise können auch Menschen in fernen Ländern von den Bio-Vorteilen profitieren. Denn die Bio-Qualitäten wie Pflanzengesundheit ohne Pestizide und ohne synthetische Dünger schonen auf jedem Hektar Böden, Insekten und Klima – egal ob in Amerika, Asien oder Afrika. Bio schützt auch die Bäuerinnen und Bauern vor Schadstoffen und sorgt für ein stabiles Einkommen. Mit Blick auf weitere Umwelteffekte gilt jedoch: Bio + regional + saisonal ist erste Wahl! 

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