Bekommen Bio-Tiere Medikamente?

Wenn Bio-Tiere krank sind, werden sie vom Tierarzt behandelt. Zuerst mit pflanzlichen Mitteln und Naturheilmethoden. Nur wenn es wirklich sein muss, bekommen Huhn, Schwein, Schaf oder Rind stärkere Medikamente. Eine vorsorgliche Behandlung mit Antibiotika verbietet das Bio-Recht. Wachstums- oder Leistungsförderer sind ebenfalls tabu, genauso wie Hormone zur Kontrolle der Fortpflanzung oder das Klonen der Tiere. Wie wir Menschen dürfen auch Tiere geimpft werden. Damit beugt man Krankheiten vor.

Gesund durch Vorsorge

Bio setzt auf Platz, Auslauf, Bio-Futter und robuste Rassen. Denn gesund bleiben, ist bekanntlich besser als Krankheiten zu heilen. Bio-Tierhalterinnen denken vor allem präventiv und an das Wohl ihrer Tiere. Zum gesetzlich festgeschriebenen Gesundheits-Programm gehört die Wahl der Rasse. Widerstandsfähig und vital – das sind Eigenschaften, die bei Bio-Rassen eine Rolle spielen. Tierrassen und -linien, die krankheits- oder stressanfällig sind, sollen auf Bio-Höfen möglichst nicht gehalten werden. Ebenfalls wichtig ist mehr Platz im Stall, damit die Tiere sich gut bewegen können. Wind und Wetter härten die Tiere ab. Beides erleben Öko-Schweine, -Rinder, -Hühner, Schafe und Ziegen im Auslauf oder auf der Weide. Auch vorgeschrieben: Die artgerechte Fütterung mit Bio-Futter. Bio-Babys wie Ferkel, -Kälbchen oder -Zicklein, die säugen, bekommen länger Milch. Das stärkt die Jungtiere von Beginn an.

Ringelschwänze und Schnäbel bleiben dran

Ringelschwänze kupieren oder Schnäbel stutzen? Tierleid und unnötiger Stress werden per Gesetz vermieden: In Deutschland behalten Bio-Schweine ihre Schwänze und Geflügel einen unversehrten Schnabel. Ferkel werden nur mit Betäubung kastriert.

Pflanzliche Mittel und Naturheilverfahren sind erste Wahl

Wenn Öko-Tiere trotz aller Vorsorge erkranken, fordert das Bio-Recht: Bio-Schwein und Co. unverzüglich behandeln, damit das Leid der Tiere schnell gemindert wird. Erste Wahl für die Behandlung von Bio-Huhn, -Rind oder -Schwein sind pflanzliche und homöopathische Mittel oder Naturheilverfahren. Unter strengen Auflagen dürfen Tierärzte, wenn notwendig, auch auf andere Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika zurückgreifen. Das geht nur maximal ein bis drei Mal, je nach Lebenszeit der Tiere. Werden Medikamente verabreicht, verdoppelt sich bei Bio die gesetzliche Wartezeit zwischen der Behandlung und der Nutzung der tierischen Produkte und muss mindestens 48 Stunden betragen. Beispiel: Eine kranke Bio-Kuh wird antibiotisch behandelt. Ihr Medikament erfordert laut Gesetz eine Wartezeit von zwei Tagen ab Ende der letzten Gabe. Statt nach zwei Tagen, darf die Milch der genesenen Bio-Kuh erst nach vier Tagen wieder genutzt werden. Spuren der Wirkstoffe in der Milch oder dem Käse verringern sich so auf ein Minimum.

Mit Bio zu mehr Tierwohl

Neben den mit Abstand strengsten Regeln liegt der Schlüssel für eine gute Tiergesundheit besonders in der guten Betreuung der Tiere. Auch die gesetzlich vorgeschriebene, fachgerechte Hygiene auf dem Hof ist entscheidend.

Insbesondere die Bio-Verbände entwickeln die Beratung und Überprüfung von Tierwohl und Tiergesundheit stetig weiter. Für die Tierhalterin oder den Tierhalter ist eine solide Ausbildung und profunde, individuelle Beratung sehr wichtig. Durch Öko-Forschung entsteht Potenzial, um die Gesundheit der Tiere auf der Weide und im Stall noch weiter zu verbessern.

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