Haben Bio-Kühe, -Schweine und -Hühner Auslauf?

In der Öko-Verordnung, dem Grundgesetz für Bio, ist der Auslauf für Öko-Tiere sogar vorgeschrieben. Nicht nur diese Vorschrift macht die EU-Öko-Verordnung zum höchsten gesetzlichen Standard für die Tierhaltung. Auch, dass die Tiere mehr Platz im Stall haben und ihr artgerechtes Verhalten ausleben können. Bei Bio können Hühner scharren und picken, Schweine wühlen und Rinder grasen.

Auslauf bei Wind und Wetter

Die EU-Öko-Verordnung regelt detailliert, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel und Bienen gehalten werden. Auch für Pferde, Hirsche und Kaninchen gibt es Bio-Regeln. Genau vorgeschrieben ist,
wie viel Platz die Tiere im Stall und im Auslauf haben. Der Platz wächst mit dem Alter und der Anzahl der Tiere mit. Dies gilt sowohl für die Haltung im Stall als auch im Auslauf. Beispielweise garantiert das Bio-Recht jedem Huhn 4 m2 Auslauf. Es spielt keine Rolle, ob die Legehenne auf einem kleinen oder großen Hof lebt. Bio-Tiere dürfen ständig raus, vorzugsweise auf eine Weide – wann immer es die Witterungsbedingungen, der Zustand des Bodens und der Gesundheitszustand zulassen. Dass die Ställe gut an die Bedürfnisse der Tiere angepasst sind, schreibt die Öko-Verordnung ebenfalls vor. Etwa, dass Rinder und Schweine extra Liegeplätze oder Legehennen Sitzstangen und Nester haben müssen. Käfighaltung und Vollspaltenböden sind verboten. Bio-Tiere haben ständig Zugang ins Freie, vorzugsweise auf eine Weide – wann immer es die Witterungsbedingungen, der Zustand des Bodens und der Gesundheitszustand zulassen.

Gentechnikfreies Bio-Futter für alle

Bio-Tiere fressen Bio-Futter. 100 % Bio-Futter sind Pflicht bei Rindern, Ziegen und Schafen. Bio-Heu oder Bio-Getreide wächst ohne Gentechnik oder chemisch-synthetische Pestizide. Eine Ausnahme in der 100 % Bio-Futter-Regel lässt der Gesetzgeber zu. Falls nachweislich nicht genug Bio-Eiweiß verfügbar ist, dürfen Junggeflügel und junge Schweine bis Ende 2026 mit bis zu 5 % konventionellem, gentechnikfreiem Eiweißfutter zugefüttert werden. Diese Regel wurde aus Gesundheitsgründen eingeführt, denn die Jungtiere haben einen höheren Bedarf an Proteinen.

Artgerecht: Gras und Muttermilch

Im Trog landet, was den Tieren gut bekommt und artgerecht ist. Für Pflanzenfresser wie Kühe, Schafe und Ziegen ist vorgeschrieben, dass ihr Futter zu mindestens 60 % aus Raufutter wie Gras oder Heu besteht. Auch für Schweine und Geflügel ist Raufutter Pflicht. Das stärkt die Gesundheit.

Ferkel, Zicklein oder Kälber trinken Milch, vorzugsweise Muttermilch statt Pulvermilch. Das Bio-Recht schreibt auch vor, dass die Jungtiere länger Milch trinken als es in der herkömmlichen Haltung der Fall ist.

Bio-Tierhaltung schont die Umwelt und das Klima

Bio-Bäuerinnen und -Bauern dürfen nur so viele Tiere auf ihrer Fläche halten, wie der Boden oder das Grundwasser vertragen. Das sind deutlich weniger Tiere pro Fläche als in der konventionellen Landwirtschaft. Eine Tierhaltung ganz ohne Wiesen oder Äcker ist verboten. Das Bio-Futter kommt überwiegend vom eigenen Betrieb oder aus derselben Region – zu mindestens 60 bis 70 % bei Pflanzenfressern wie Rinder, Schafen oder Ziegen und zu mindestens 30 % bei Schweinen und Geflügel. Das spart Transportwege und trägt zur Kreislaufwirtschaft bei: Der Dünger der Tiere landet wieder auf dem Acker.

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